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STAATLICH  ANERKANNTE  SACHVERSTÄNDIGENAKADEMIE

Ausbildung - Weiterbildung - Fortbildung - Fernstudium
Anmeldung Sachverständigenausbildung

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  die Sachverständigenausbildung

“Der Bausachverständige”

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Online-Anmeldung

Anmeldung zur Sachverständigenausbildung “Der Bausachverständige”

Hier melden Sie sich zum folgenden Seminar verbindlich an:

Zeitraum Do. - Fr. - Sa .- So. - Mo. - Die.

Unmittelbar nach der Anmeldung erhalten Sie eine Seminarbestätigung

sowie die Rechnung über 1.999,- €  zzgl. MwSt, 19% = 379,81 €.

Die Bruttorechnungssumme beträgt 2.378,81 €.

Ich möchte den Nachlaß in Höhe von 10% für AKADEMIE-PARTNER in Anspruch nehmen.

Deshalb beauftrage ich hiermit gleichzeitig eine AKADEMIE-PARTNERVEREINBARUNG

zu den Konditionen gemäß der auf der Seite

veröffentlichten Vereinbarung.

Geschäftsbedingungen zur Sachverstaendigenausbildung

Mit dieser Anmeldung kommt zugleich ein Seminarvertrag zu Stande. Vertragspartner sind der o.g. Teilnehmer sowie die Sachverständigen Akademie Aachen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Nießen, Sitz: Aachen, Büro: Prämienstraße 1 in 52445 Titz. Inhalt dieses Vertrages ist das oben beschriebene und angekreuzte Seminar, Preis, Ort und Zeiten. Der Teilnehmer erhält unmittelbar nach Anmeldung eine Seminarbestätigung sowie die Rechnung zum Seminar, die zum aufgedruckten Zahlungstermin (i.d.R. 10 Tage nach Rechnungslegung), fällig und zahlbar ist. Die Buchung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des vollen Seminarpreises. Aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung) hat der Teilnehmer das Recht zu einer einmaligen, kostenlosen Umbuchung. Das heißt, er kann innerhalb von 12 Monaten statt des gebuchten Seminars ein anderes, inhaltsgleiches Seminar seiner Wahl besuchen. Eine Umbuchung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung des Rechungsbetrages. Absagen des Seminars durch den Veranstalter können jederzeit z.B. durch Erkrankung des Seminarleiters oder Referenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen erfolgen. Bereits bezahlte Gebühren werden mit Ersatz- oder Folgeseminaren verrechnet. Eine Rückerstattung der Seminargebühr erfolgt nicht. Gerichtsstand für alle evtl. Streitigkeiten ist der Sitz der GmbH, also Aachen.
Das Grundlagenseminar besteht aus den Teilen Allgemeines & Wertermittlung, sowie Schäden an Gebäuden und Recht. Die Schulungskosten belaufen sich auf 1.999,00 €* netto. - *) * Jeweils Nettoseminarpreis incl. Lehrmaterial, Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Seminargetränke zzgl. ges. MwSt (derzeit 19%).

Geschäftsbedingungen zur AKADEMIE-Partnerschaftsvereinbarung

1 - Allgemeines

Die Akademie bietet der / dem beitragszahlenden Partner/in im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit umfangreiche Leistungen zu vergünstigten Konditionen oder teilweise als kostenlose Inklusivleistungen.

2 – Erste Hauptleistung

Die im Partnerschaftsbeitrag inkludierte Hauptleistung der Akademie gegenüber den Partnern besteht in der Gewährung von kontinuierlicher Hilfestellung und Beratung bei der Gutachtenerstellung. Dabei hat jeder Partner die Möglichkeit, selbst erstellte Gutachten bei der Akademie zu einer Vorabprüfung vorzulegen und so

Tipps und Hinweise zu erhalten, wie er seine Gutachten ggf. korrigieren oder verbessern kann, bevor sie dem Auftraggeber ausgehändigt werden.

Dies kann geschehen durch telefonische Beratung, aber auch durch den Austausch von Emails oder dgl..

Je Quartal stehen dem Partner 3 kostenlose Beratungen bis zu einem Zeitaufwand von jeweils 1,5 Stunden, zu. Soweit der vorgegebene Zeitrahmen überschritten wird bzw. werden muss, wird die Akademie den weitergehenden Zeitaufwand mit 10,00 € zzgl. ges. MwSt je angefangene 15 Minuten berechnen. Auch dies entspricht

ca. 50% der derzeitig gültigen Gutachter-Stundensätze gem JVEG.

3 – Zweite Hauptleistung

Als weitere Hauptleistung gewährt die Akademie den Partnern einen Pauschalnachlass in Höhe von 10% auf alle angebotenen Seminare und Fernstudien. Etwaige Prüfungsgebühren Dritter bleiben davon unberührt.

4 - Nebenleistungen

Neben den Hauptleistungen, die seitens der Akademie immer gewährt werden, bietet die Akademie im Rahmen von Vereinbarungen mit Dritten Nebenleistungen, die sich in Art und Umfang verändern können. Die Akademie ist stets bemüht, durch Vereinbarungen mit Dritten ein möglichst umfangreiches Vorteilspaket für ihre Partner

anbieten zu können.

Die Nebenleistungen werden jeweils aktuell via Email und / oder im Internet (Mitgliederbereich) bekannt gegeben.

Grundsätzlich ergibt sich aus dieser Vereinbarung aufgrund der Abhängigkeit von Dritten jedoch KEIN RECHTSANSPRUCH auf diese Nebenleistungen.

5 - Kündigung

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer geschlossen, zunächst jedoch fr mindestens 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht 12 Wochen vor dem Termin der automatischen Verlängerung gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich mit einem eingeschriebenem Brief erfolgen.

6 - Beitrag

Der aktuelle Partnerschaftsbeitrag beträgt 360,00 € zzgl. ges. MwSt für 12 Monate.

7 – Beitragserhöhung, außerordentliche Kündigung

Der Partnerschaftsbeitrag wird von der Akademie festgelegt. Eine Beitragserhöhung ist jeweils zum Beginn eines neuen Kalenderjahres möglich. Die Beitragserhöhung wird dem Partner via Email und / oder Internet spätestens 4 Wochen vor in Kraft treten mitgeteilt. Im Falle einer Beitragserhöhung hat der Partner das Recht auerordentlich

seine Partnerschaft zu kündigen, und zwar ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, jedoch spätestens bis zum 10. Tag nach der ersten Abbuchung des erhöhten, neuen Beitrages.

8 - Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die gegenseitigen Verpflichtungen zu erfüllen ist.

Gerichtsstand fr beide Vertragsparteien ist das fr den Sitz der Akademie zuständige Gericht.

9 - Nebenabreden und Änderungen zu dieser Vereinbarung

Änderungen der Vereinbarung und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der Schriftform.

10 - Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich gewollten Zweck am ehesten entspricht.

Hier können Sie uns noch weitere Fragen, Anregungen und Informationen übermitteln:

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