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DIE EU-ZERTIFIZIERUNG VON SACHVERSTÄNDIGEN
gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

Was beinhaltet diese Zertifizierung und

was haben Sie als Sachverständiger davon?

bundesweite EU-Zertifizierung

Eine kurze Info soll Ihnen Klarheit verschaffen…

In vielen Bereichen gibt es innerhalb der Europäischen Union unterschiedliche Qualifizierungsmodelle, -varianten und –nachweise, die im Sinne einer Vergleichbarkeit für die Verbraucher nach einheitlichen Richtlinien rufen.

Zwar versuchen sich Standesorganisationen auch aufgrund ihrer vollauf berechtigten Lobbyistentätigkeit mitunter europäischen Bestrebungen zu widersetzen, doch führt nun mal kein Weg daran vorbei, dass es z.B. in den Niederlanden mindestens ebenso gut und zuverlässig qualifizierte Elektriker, Heizungsinstallateure oder Dachdecker gibt und das ohne die bei uns so „unentbehrliche“ Meisterprüfung. Natürlich soll und muss der Verbraucher ein Recht darauf haben, die Spreu vom Weizen trennen zu können. Aber woran erkennt er, ob der möglicherweise günstigere Handwerker aus Belgien, Frankreich oder Polen denn auch die gleiche Qualität bieten kann?

 

Genau dies war der Ansatz für die EU-Kommission, die Parlamentarier und den Ministerrat, ein EU-weit gültiges und einheitliches Zertifizierungssystem auf den Weg zu bringen.

Über die akkreditierten Zertifizierungsgesellschaften (Zertifizierer) wachen dabei Akkreditierungsstellen, die wiederum dem Deutschen Akkreditierungsrat angeschlossen sind. Dieser gehört zur EA (European co-operation Association). Dieses pyramidale System garantiert somit die Gleichwertigkeit der Zertifizierungen bezüglich der jeweils werk- oder dienstleistungsspezifischen Anforderungen.
Eine dieser internationalen Normen ist die DIN EN ISO/IEC 17024, die die personengebundene Zertifizierung regelt.

Sie ist im deutschen Sachverständigenwesen derzeit der höchste erreichbare Qualifikationsnachweis. Zertifizierte Sachverständige unterliegen bezüglich Ihrer persönliche Eignung und ihrer hohen fachlichen Qualifikation u.a. aufgrund langjähriger Berufserfahrung der regelmäßigen Kontrolle einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Ihre Tätigkeit wird ständig überwacht (z.B. durch mehrere jährliche Kontrollen von gefertigten Gutachten). Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats ist auf 5 Jahre begrenzt. Danach muss sich der zertifizierte Sachverständige erneut einer Prüfung unterziehen. Die Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger ist europaweit und weltweit anerkannt.
Daneben gibt es ausschließlich in Deutschland und Österreich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuvSV), die ihre persönliche Eignung und fachliche Qualifikation gegenüber einer Bestellungsbehörde (i.d.R. Handwerks-, Architekten-, Ingenieur- oder Industrie- und Handelskammer) nachweisen sollen. Ihre Tätigkeit unterliegt zwar der Überwachung durch die Bestellungsbehörde, jedoch gibt es keine verbindlichen bundeseinheitlichen Standards, lediglich Empfehlungen. Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte und nach § 36 GewO öffentlich bestellte Sachverständige werden bezüglich ihrer Sachkunde jedoch nach weitgehend identischen Kriterien überprüft.

An dieser Stelle muss daran erinnert werden, dass alle von der EU beschlossenen Richtlinien für die Mitgliedsstaaten verbindlich sind, das heißt, dass sie diese binnen einer jeweils in der Richtlinie festgesetzten Frist in nationales Recht umzusetzen haben, was wiederum in der Folge dann insbesondere öffentliche Stellen zur Anwendung verpflichtet. Insofern ist die derzeit häufig noch gängige juristische Praxis, öffentlich bestellte Sachverständige den zertifizierten vorzuziehen oder gar öffentlich bestellte zu verlangen nicht nur angreifbar, nach den Grundsätzen des europäischen Rechtes ist es sogar genau umgekehrt.

Dies bekräftigt auch die Tatsache, dass die Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit zu weitesten Teilen zum sogenannten „gesetzlich nicht geregelten Bereich“ gehört. Bei der EU-weit nunmehr einheitlich geregelten Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 handelt es sich erstmals um ein verbindliches Regelwerk bezüglich der Feststellung der Qualifizierung von Sachverständigen. Auch und gerade im Sinne des Verbraucherschutzes wird hierdurch die fachliche Kompetenz in bestimmten und von der speziellen Zertifizierung erfassten Bereichen nachgewiesen und anerkannt. Personenzertifizierte Sachverständige sind mindestens als gleichqualifiziert und auf einer Stufe mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anzusehen und grenzüberschreitend von der Rechtsstellung her gar höher zu bewerten.

Abschließend ist interessant, dass die Bezeichnung „zertifizierter Sachverständiger für …(Fachbereich/e) nach DIN EN ISO/IEC 17024“ gesetzlich geschützt ist.
 

bundesweite EU-Zertifizierung DIN ISO EN 17024

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